ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Die in diesem Mietvertrag enthaltenen Rechte und Pflichten regeln die Nutzung des Fahrzeugs für den Kunden und sind vom Kunden nicht übertragbar. Der Kunde ist zur Nutzung des Fahrzeugs nur zu den Bedingungen dieses Mietvertrages berechtigt.
1.1 .COSTALUZ CAR SERVICES SL (im Folgenden Albitana Rent a Car, Albitana oder das Unternehmen) liefert das Fahrzeug in gutem Allgemeinzustand (mechanisch, außen und gereinigt), nachdem es die internen Kontrollen bestanden hat, mit den erforderlichen Unterlagen, Werkzeugen und Zubehör inklusive und mit Alle Reifen, einschließlich Ersatz- oder Reparaturset, in gutem Zustand. Es liegt in der Verantwortung des Kunden (bzw. Hauptmieters und Mietzahlers), diesen Vertrag vor seiner Unterzeichnung zu lesen und zu verstehen. Durch den Abschluss des Vertrags akzeptiert der Kunde die Bedingungen des Mietvertrags und erklärt sich damit einverstanden, das Fahrzeug in den beschriebenen Bedingungen zu erhalten.
1.2. Albitana Rent a Car kann ohne ausdrückliches Wissen des Kunden Positionsverfolgungsgeräte in seinen Fahrzeugen installieren, mit dem alleinigen Zweck, seinen Fuhrpark zu schützen.
1.3. Es ist ausdrücklich verboten, beispielhaft und nicht erschöpfend, unter Androhung des Verlusts aller Rechte:
1.3.1 Führen des Fahrzeugs durch Personen, die nicht ausdrücklich von Albitana Rent a Car autorisiert wurden. Jeder Fahrer, der von der Firma autorisiert wurde, das Fahrzeug während der Vertragsdauer zu führen, muss auf der Vorderseite erscheinen.
1.3.2 Benutzen Sie das Fahrzeug zum Transport von Gütern. Einschließlich des Transports von Stoffen oder Gegenständen, die aufgrund ihres Zustands oder ihrer Emissionen das Fahrzeug beschädigen und/oder seine spätere Verfügbarkeit für eine zukünftige Vermietung verzögern können.
1.3.3 Das Fahrzeug zur Personenbeförderung nutzen.
1.3.4 Das Fahrzeug zum Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge oder Gegenstände verwenden.
1.3.5 Mit dem Fahrzeug an Rennen, Wettbewerben oder Challenges teilnehmen.
1.3.6 Das Fahren des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Leistungsfähigkeit der Person beeinträchtigen.
1.3.7 Fahren des Fahrzeugs bei Erschöpfung, unter Einnahme von Medikamenten, die davon abraten, oder bei körperlichen Beschwerden, die Ihr Bewusstsein oder Ihre Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
1.3.8 Reisen mit einer größeren Anzahl von Personen, als gesetzlich für den gemieteten Fahrzeugtyp zulässig ist.
1.3.9 Fahren unter Verstoß gegen die Sicherheits- und Verkehrsvorschriften.
1.3.10 Das Fahrzeug als Fahrlernauto nutzen.
1.3.11 Fahrten außerhalb des Staatsgebiets der Iberischen Halbinsel, es sei denn, Albitana Rent a Car hat dies ausdrücklich genehmigt. In diesem Fall sind dem Kunden bekannte wirtschaftliche Kosten damit verbunden. Strafe 120 € / Tag + 1,20 € pro km. Route.
1.3.12 Transfer von auf der Halbinsel gemieteten Fahrzeugen zu den Inseln oder umgekehrt.
1.3.13 Jegliches fahrlässiges oder böswilliges Verhalten.
1.3.14 Jeder illegale Zweck.
1.4 Der Kunde muss im Besitz des entsprechenden, in der EU gültigen, gültigen und mindestens ein Jahr alten Führerscheins sein. Gleichzeitig beträgt das Mindestalter des Kunden zum Zeitpunkt der Anmietung 21 Jahre, mit Ausnahme von Familien- und Sonderfahrzeugen, bei denen das Mindestalter 25 Jahre beträgt. Jeder zusätzliche Fahrer muss die gleichen Alters- und Dienstaltersstandards des Führerscheins sowie die oben beschriebene Gültigkeit und Gültigkeit erfüllen.
1.5 Der Kunde (Hauptfahrer und Mieter) muss der Zahler des Mietvertrags sein, und Albitana Rent a Car akzeptiert keine anderen abweichenden Situationen zwischen Zahler und Fahrer oder Hauptmieter.
1.6 Die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen seitens des Kunden oder eines der Zusatzfahrer führt zu dessen Kündigung, wobei die geleisteten Anzahlungen und Leistungen dem Unternehmen zugute kommen, unbeschadet der Entschädigung für Schäden und Kosten und/oder entgangene Gewinne, die Albitana geltend machen könnte.
1.7 Der Vertragsnehmer ist die einzige Person, die von der Firma berechtigt ist, Fahrzeugänderungen, -verlängerungen und/oder -erneuerungen des Vertrags vorzunehmen. Zur Durchführung einer dieser Maßnahmen ist es erforderlich, dass sich der Vertragsnehmer mit dem gemieteten Fahrzeug zu einer der Niederlassungen begibt.
1.8 Der Kunde muss sich um das Fahrzeug kümmern, dafür sorgen, dass es geschlossen ist, die Fenster geschlossen sind, die Handbremse aktiviert ist und es an einem sicheren Ort abgestellt ist, wenn es nicht benutzt wird. Sie müssen alle Ihnen zur Verfügung gestellten Sicherheitsvorrichtungen verwenden. Der Kunde muss alle abnehmbaren Radiogeräte und/oder GPS-Geräte an einem sicheren Ort aufbewahren, wenn das Fahrzeug nicht besetzt ist. Der Kunde muss den Sicherheitsgurt und die Kinderrückhaltevorrichtungen ordnungsgemäß verwenden.
1.9 Das Fahrzeug muss zu dem auf der Vorderseite angegebenen Datum, Uhrzeit und Büro zurückgegeben werden. Sollte die Rückgabe des Fahrzeugs aus irgendeinem Grund nicht auf diese Weise erfolgen, ist der Zahn für das Fahrzeug verantwortlich, bis das Unternehmen Zugriff darauf hat, sowie für die Kosten, Strafen, Gebühren und/oder Schäden, die bis dahin nicht gedeckt sind Bergung. Fahrzeug.
- VORSICHT
2.1 Bei Vertragsunterzeichnung zahlt der Kunde den Mietbetrag zuzüglich des gegebenenfalls nach dem aktuellen Tarif ermittelten Betrags als Anzahlung, der innerhalb von 72 Stunden nach Vertragsschluss zurückerstattet wird solange es nicht zur Bewältigung einer vom Kunden verursachten außergewöhnlichen Belastung verwendet werden muss. Diese Zahlung muss mit einer physischen VISA- oder Mastercard-Kreditkarte erfolgen.
2.2 Wie auf der Vorderseite angegeben, erklärt sich der Kunde mit der Unterzeichnung dieses Vertrags und seiner Bedingungen damit einverstanden, dass alle mit der Anmietung verbundenen Kosten dem Kreditkartenkonto belastet werden, das als Zahlungsmittel angegeben wurde.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm durch das Unternehmen erhobenen Kreditkarten- oder Rücksendegebühren, die durch den Mietvertrag oder dessen Verletzung verursacht werden, nicht zu stornieren.
2.4 Zahlt der Kunde dem Unternehmen gemäß diesem Mietvertrag zustehende Entgelte nicht innerhalb der Laufzeit dieses Vertrages, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Schuld gerichtlich geltend zu machen.
- RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
3.1 Der Kunde gibt das gemietete Fahrzeug an dem auf der Vorderseite angegebenen Ort und zu den auf der Vorderseite angegebenen Terminen zurück und verpflichtet sich, das Fahrzeug, seine Ausrüstung und Werkzeuge in einwandfreiem Zustand zu halten. Jede Änderung muss zuvor vom Unternehmen genehmigt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingung ist das Unternehmen berechtigt, gerichtlich oder polizeilich die Rückgabe zu verlangen und gegebenenfalls eine Entschädigung in Höhe des Betrags für jeden Tag der verspäteten Lieferung des Fahrzeugs ab dem geplanten Vertragsende gemäß den Bestimmungen zu verlangen Es gilt der jeweils geltende Tarif, zuzüglich einer Vertragsstrafe von 40,00 € für jeden Tag der Verspätung. Darüber hinaus kann das Unternehmen vom Kunden alle Kosten fordern, die durch die Abholung des Fahrzeugs außerhalb der vertraglich vereinbarten Frist am angegebenen Ort entstanden sind, sowie für etwaige Schäden, die am Fahrzeug entstanden sind. Ebenso verliert der Kunde ab dem für das Vertragsende vorgesehenen Datum alle in der Miete angebotenen Garantien und Deckungen, auch wenn der Kunde das Unternehmen kontaktiert, die neuen Vertragsbedingungen jedoch nicht mit seiner Unterschrift formalisiert hat.
3.2 Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, das Fahrzeug des Kunden zu entfernen, sofern der vom Mieter vereinbarte Zeitraum ohne Rückgabe des Fahrzeugs verstrichen ist oder ein Verstoß des Kunden gegen die vereinbarten Bedingungen vorliegt.
3.3 Mit vorheriger Genehmigung von Albitana Rent a Car kann der Kunde das Fahrzeug an einem anderen Ort als den eigenen Büros von Albitana zurückgeben. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug ohne Einschränkungen oder Einschränkungen an einem gesetzlich genehmigten Parkplatz abzustellen jeglicher Art, ob stündlich oder wirtschaftlich, wobei der Vertragsnehmer für alle Kosten verantwortlich ist, die sich aus der Nichteinhaltung dieses Punktes ergeben (Parkgebühren, Abschleppwagen, Kautionen, Bußgelder oder Sanktionen).
- MIETGEBÜHREN
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, beispielhaft und nicht erschöpfend an das Unternehmen Folgendes zu zahlen:
4.1.1 Gebühren für Fahrzeugmiete, Kaution, Lieferung und Abholung, Versicherung, Treibstoff und Steuern zum aktuellen Satz.
4.1.2 Und die Höhe der Reparatur für Schäden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls oder einer fahrlässigen Panne, wenn die in Abschnitt 1 oder 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Umstände eintreten oder wenn nachgewiesen wird, dass der Schaden oder die Panne vorliegt auf offensichtliche Inkompetenz oder schlechte Behandlung des Fahrzeugs durch den Kunden und/oder die im Vertrag autorisierten Fahrer zurückzuführen sind.
4.1.3 Verkehrsstrafen, Kosten jeglicher Art oder Umstände, die durch Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften der Verkehrsordnung verursacht werden, etwaige Parkgebühren einschließlich Kosten und Strafen für das Parken in Zonen mit Zeit- oder Rotationsbegrenzung.
4.1.4 Die Kosten für das Fehlen von Werkzeug, Reifen, Schlüsseln oder anderem Zubehör des gemieteten Fahrzeugs sowie die Kosten, die durch die Unterstützung des Fahrzeugs und den Transport von Personen aus einem dieser Gründe entstehen.
4.1.5 Außerordentliche Reinigung des Fahrzeugs, insbesondere aufgrund von Tierhaaren, Sand, Flecken auf Polstern oder Teppichen, Essensresten oder Flüssigkeiten.
4.1.6 Die Tage der Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund eines Unfalls, einer Panne oder einer Zurückbehaltung des Fahrzeugs durch öffentliche Stellen oder eines anderen Ereignisses, das auf ein Verhalten des Kunden zurückzuführen ist, das gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt, werden mit dem in der Satzung geltenden Satz berechnet Vertrag zuzüglich einer Vertragsstrafe von 40,00 € pro Tag.
4.1.7 Für den Fall, dass nach Abschluss und Abrechnung der Miete noch ein Betrag zu Gunsten des Kunden aussteht, wird dieser mit der gleichen Zahlungsmethode zurückerstattet, mit der der Kunde die erste Zahlung geleistet hat.
- Das Unternehmen ist nicht für Verzögerungen oder Verzögerungen verantwortlich, die sich aus dieser Überweisung durch Bank- oder Kreditinstitute ergeben.
- Das Unternehmen haftet nicht für etwaige Differenzen in den Beträgen, die dadurch entstehen können, dass Bank- oder Kreditinstitute zum Zeitpunkt der Abholung und Rückgabe eine andere Währungsumtauschmöglichkeit beantragt haben.
4.1.8 Der Mindestmietpreis umfasst die Miete für einen Tag (einschließlich 24 Stunden ab Vertragsbeginn).
4.1.9 Die Mietpreise des Unternehmens können je nach Büro variieren. Daher hat das Unternehmen das Recht, Lieferungen an ein Büro nicht anzunehmen, wenn die Reservierung für ein anderes Büro geplant war. In diesen Fällen kann das Unternehmen die Lieferung akzeptieren, indem es einen Aufpreis als „Basisänderung“ zum ursprünglich erwarteten Preis berechnet. Für jede Anmietung, die in verschiedenen Büros beginnt und endet, fällt eine zusätzliche Gebühr an, die vom Kunden als „Basiswechsel“ zu zahlen ist.
5 VERSICHERUNG, HAFTUNG UND UNFÄLLE
5.1 Für Sanktionen, Bußgelder, Mautgebühren oder sonstige Folgen des Verstoßes gegen die Verkehrsordnung sowie für Klagen wegen gleicher und/oder unerlaubter Zustände sowie die daraus resultierenden Rechtskosten trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung und Haftung. Wenn das Unternehmen zur Zahlung solcher Strafen verpflichtet ist, akzeptiert der Kunde, dass das Unternehmen den entsprechenden Betrag zuzüglich eines Zuschlags von 10 % für die Kosten in Rechnung stellt, die sich aus der Verwaltung dieser Angelegenheiten ergeben. Das Unternehmen muss auf Verlangen des Kunden eine Kopie aller vom Unternehmen bezahlten Verkehrsmeldungen vorlegen, falls der sanktionierte Kunde nicht zahlt.
5.2 Das Unternehmen ist von der Haftung für Unfälle befreit, auch wenn diese auf einen Bruch mechanischer Teile zurückzuführen sind.
5.3 Nur von der Gesellschaft ausdrücklich akzeptierte Fahrer haben den Status eines Versicherten und sind durch eine Pflichtversicherung abgesichert. Alle zum Fahren berechtigten Fahrer müssen auf der Vorderseite des Vertrags aufgeführt sein.
5.4 Die zivilrechtliche Haftung des Kunden für Schäden am gemieteten Fahrzeug ist im Brand- und Diebstahlfall vollständig abgedeckt (mit Ausnahme von Fällen von Fahrlässigkeit oder Vorsatz) und im Falle eines Unfalls gemäß dem aktuellen Tarif und der Gruppe des gemieteten Fahrzeugs begrenzt (außer wenn gegen einige der vorherigen Bedingungen verstoßen wird).
5.5 Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Ereignisses eine Anzeige an das Unternehmen zu erstatten.
5.6 Wenn das Fahrzeug aufgrund von Fahrlässigkeit oder böswilligem Verhalten des Kunden, eines der zusätzlichen Fahrer oder Dritter, die nicht ausdrücklich vom Unternehmen autorisiert wurden, gestohlen wird, trägt der Kunde die volle Verantwortung für das Fahrzeug (verursachte Schäden und durch die Wiederbeschaffung entstandene Kosten). ; falls vorhanden) sowie Zahlung des Gesamtwerts des Fahrzeugs an das Unternehmen.
5.7 Die Tage des Fahrzeugausfalls (siehe Abschnitt 4.1.6) sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und werden zum im Vertrag geltenden Satz zuzüglich einer Vertragsstrafe von 40,00 € pro Tag abgerechnet.
5.8 Im Falle eines Unfalls, einer Beschädigung, eines Fahrzeugdiebstahls oder eines Brandes, auch teilweise, verpflichtet sich der Mieter, ohne Strafe für den Verlust der Versicherungsrechte zu zahlen:
5.8.1 Teilen Sie es dem Unternehmen innerhalb von maximal 24 Stunden mit, nachdem es aufgetreten ist.
5.8.2 Holen Sie Daten von der gegnerischen Partei und möglichen Zeugen ein, indem Sie diese in einem Bericht ausfüllen, der innerhalb von 48 Stunden nach dem Unfall an das Unternehmen gesendet wird und die Umstände, den Ort, das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls angibt sowie Folgendes bereitstellt Wie viele zusätzliche Informationen, falls relevant: Fotos, Pläne usw.
5.8.3 Benachrichtigen Sie unverzüglich die Behörden, wenn die Schuld der anderen Partei untersucht werden muss oder wenn Personen verletzt werden. Darüber hinaus ist jede Straftat im Zusammenhang mit dem Fahrzeug durch einen Bericht zu melden.
5.8.4 Die Verantwortung für das Ereignis nicht anerkennen oder vorwegnehmen.
5.8.5 Verlassen Sie das Fahrzeug nicht ohne die notwendigen Schutzmaßnahmen.
5.9 Die Versicherung deckt Folgendes nicht ab, ist aber nicht darauf beschränkt:
5.9.1 Schäden, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen oder Zuständen entstehen, die die körperliche Leistungsfähigkeit des Fahrers beeinträchtigen.
5.9.2 Fahrer, die keinen Führerschein besitzen oder im Besitz eines solchen sind, sind hier nicht als berechtigter Fahrer eingetragen.
5.9.3 Schäden an Straßen, Gleisen oder unbefestigten Wegen. Zerbrochenes Glas, Verlust oder Bruch von Reifen und/oder Radkappen, Reifenschäden, Reifenpannen und Kupplungsschäden. Es sei denn, Sie schließen den entsprechenden Zusatzschutz ab. Auch wenn Sie den Zusatz zur Deckung von Glasschäden abgeschlossen haben, ist fahrlässiger Glasbruch, aus welchem Grund auch immer, niemals gedeckt.
5.9.4 Der Schaden, den das Fahrzeug an der Unterseite erleidet, unabhängig von der Art der Straße, auf der es fährt.
5.9.5 Schäden, die außerhalb der Vertragslaufzeit verursacht werden.
5.9.6 Schäden durch im Fahrzeug transportierte Gegenstände.
5.9.7 Schäden im Innenraum des Fahrzeugs, die nicht auf normale Abnutzung aufgrund der Nutzung zurückzuführen sind. Als Beispiel und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: Verbrennungen an Armaturenbrettern oder Sitzen, Brüche in Teilen des Armaturenbretts, des Dachhimmels, der Teppiche ...
5.9.8 Schäden am Dach des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob diese durch eine falsche Höhenermittlung verursacht wurden oder durch über dem Fahrzeug platzierte oder hängende Gegenstände verursacht wurden, die gegen das Fahrzeug prallten, oder durch Vandalismus.
5.9.9 Das Unternehmen lehnt jede Haftung für Unfälle oder Sachschäden ab, die durch das Mietfahrzeug verursacht werden, wenn der Mieter dem Unternehmen vorsätzlich falsche Angaben zu seiner Identität, Adresse oder Gültigkeit seines Führerscheins gemacht hat.
5.9.10 Die Kosten für die Beschaffung eines Duplikats der Schlüssel und/oder den Versand eines Schlüsselsatzes an die entsprechende Niederlassung oder Adresse oder jede andere Situation, in der das Fahrzeug aus vom Mieter zu vertretenden Gründen lahmgelegt wird. Sie deckt ebenfalls nicht die Kosten für die Hilfeleistung, weder für das Fahrzeug noch für Personen, die durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung (die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen ist) der Fahrzeugschlüssel entstehen. Das Unternehmen kann dem Kunden für Tage der Fahrzeugausfallzeit, die außerhalb der Mietdauer auftreten, den im Vertrag festgelegten Satz zuzüglich einer Vertragsstrafe von 40,00 € für jeden Tag in Rechnung stellen.
5.9.11 Fehler beim Betanken des Fahrzeugs und Kosten für dessen Reparatur und Transport sowie für den Transport von Personen, die sich aus dem Vorfall ergeben.
5.9.12 Die Kosten für die Betreuung des Fahrzeugs oder die Kosten für den Transport von Personen, gleich aus welchem Grund, wenn sich das Fahrzeug nicht auf einer befestigten Straße befindet oder die Zufahrt zu dem Ort, an dem es sich befindet, nicht über eine befestigte Straße erfolgen kann.
5.9.13 Die Kosten der Fahrzeughilfe, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug abgeschleppt werden muss, um aus einer Blockade im Schlamm, Sand oder Ähnlichem herauszukommen. Ebenso werden die Kosten für die Fahrzeugassistenz, die durch das Parken in einem dafür nicht zugelassenen Bereich verursacht werden, nicht übernommen.
5.9.14 Im Allgemeinen alle Pannen und/oder Schäden, die auf Fahrlässigkeit des Fahrers zurückzuführen sind, Schäden am Unterboden, Schäden am Dach, Schäden im Innenraum oder Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Herstelleranweisungen oder durch Nichtbeachtung der Warnanzeigen verursacht wurden der Bordinstrumente (beispielhaft und nicht erschöpfend; Temperaturanzeige, Stoppalarm...) Fehler im Kraftstoffverbrauch, Motorblockaden und Wassereinbrüche (im Fahrzeuginneren oder in der Mechanik) liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden sowie Reifenpannen, Schäden an Rädern, Felgen und Radkappen. Ebenso gehen alle Kosten für die Hilfeleistung, sowohl für das Fahrzeug als auch für Personen, die sich aus den oben beschriebenen Umständen ergeben, zu Lasten des Kunden.
5.9.15 Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugausrüstung. Beispielhaft und nicht erschöpfend: Radio, Ablage, Radkappen, Dreiecke und/oder Notfallschilder.
5.9.16 Im Falle eines Brandes oder Diebstahls der vom Kunden im Fahrzeug transportierten Gegenstände haftet das Unternehmen nicht für die vom Kunden im Fahrzeug vergessenen Gegenstände und übernimmt in keiner Weise die Kosten für Verluste oder Schäden, die auftreten könnten oder in diesen Objekten vorkommen.
5.9.17 Im Allgemeinen alle Ereignisse, die auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder Gesetzes oder auf Verschulden, Diebstahl oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
6 GERICHTSSTAND. Für etwaige Meinungsverschiedenheiten, die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Vertrags entstehen können, unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich und unter ausdrücklichem Verzicht auf eine etwaige andere Zuständigkeit der Zuständigkeit der Gerichte des Unternehmens ( COSTALUZ ). CAR SERVICES, SL)